Beim Erreichen des ordentlichen Rentenalters Referenzalters entsteht der Anspruch auf eine Altersrente (1. des Folgemonats des Geburtstages). Für Frauen der Übergangsgeneration (Jahrgänge 1961 bis 1969) bestehen gemäss AHV21 Altersreform separate Bedingungen.
Weitere Informationen zu den Themen Vorbezug / Vorzeitige Pensionierung und Aufschub der Altersrente finden Sie unter Altersrente und Kinderrente.
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