Personen, die in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen leben, haben Anspruch auf individuelle Prämienverbilligung für die obligatorische Krankenversicherung.
Voraussetzung ist der steuerrechtliche Wohnsitz im Kanton am 1. Januar des Anspruchsjahres.
Es wird unterschieden zwischen verschiedenen Anspruchsgruppen.
Bitte geben Sie bei E-Mail-Anfragen immer die Sozialversicherungsnummer (756.----.----.--) an.