Die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) ist der bedeutendste Pfeiler der sozialen Sicherheit in der Schweiz. Es ist die Aufgabe der obligatorischen Alters- und Hinterlassenenversicherung dafür zu sorgen, dass mit den Renten der Existenzbedarf angemessen gedeckt wird.
Die Alters- und Hinterlassenenversicherung erbringt Leistungen bei Pensionierung oder im Todesfall. Werden gleichzeitig die Voraussetzungen für eine Hinterlassenenrente und für eine Alters oder Invalidenrente erfüllt, wird die höhere Rente ausgerichtet.