Die Ergänzungsleistungen zur AHV und IV helfen dort, wo die Renten, die Einkommen und das Vermögen nicht ausreichen, um die gesetzlich anerkannten Ausgaben zu decken. Sie bestehen aus den jährlichen Leistungen, die monatlich ausbezahlt werden, und der Vergütung von Krankheits- und Behinderungskosten (ELKK).
Ergänzungsleistungen zur AHV/IV können Personen erhalten:
Ergänzungsleistungen zur AHV/IV können Ausländerinnen und Ausländer erhalten, die seit mindestens 10 Jahren ununterbrochen in der Schweiz leben (Karenzfrist). Für Flüchtlinge oder Staatenlose beträgt die Karenzfrist 5 Jahre.
Die Mitarbeitenden der Ergänzungsleistungen sind am Dienstag- und Donnerstagvormittag telefonisch nicht erreichbar.
Haben Sie Fragen zur Berechnung Ihrer Ergänzungsleistung? Wir beantworten Ihnen diese gerne in einem persönlichen Gespräch.
Rufen Sie uns an und vereinbaren Sie einen Termin: 061 425 23 88