Der ordentliche Anspruch besteht für Personen, welche seit mindestens zwei Jahren im Kanton Basel-Landschaft steuerpflichtig sind.
Diese Personen erhalten, sofern aufgrund der Steuerdaten des Vor-Vorjahres ein Anspruch besteht, automatisch ein Antragsformular zugestellt.
Bitte geben Sie bei E-Mail-Anfragen immer die Sozialversicherungsnummer (756.----.----.--) an.
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